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Wenn wir das gewußt hätten... !

Die Zeiten, da Frauen gottergeben guter Hoffnung waren, sind vorbei. Schwangere und ihre Partner wollen heute bewußt und interessiert an der Entwicklung ihres Kindes teilnehmen, den Schwangerschaftsverlauf aktiv mitbestimmen!

Das ist unser Zukunftsglaube, an dem wir arbeiten!

Die BIG e.V. ist von Eltern gegründet worden, die ein gemeinsames Schicksal verbindet:
wir haben ein Kind, das behindert zur Welt gekommen ist, weil etwas falsch gemacht wurde.

Aus unserer Erfahrung heraus entstand eine Dokumentation, eine Sammlung von immer wiederkehrenden Fehlerquellen und exemplarischen Schädigungsmechanismen.

Immer war der erste bewegende Satz der Eltern, die sich von uns beraten ließen:

Wenn wir das gewußt hätten!

Glücklicherweise verläuft die Mehrzahl der Geburten normal. Jedoch wären Tausende von Behinderungen vermeidbar und keineswegs schicksalhaft. Bei Risikoschwangerschaften muß alles getan werden, damit dieses Risiko, sei es durch Frühgeburt oder sonstige Komplikationen verhindert, zumindest minimiert wird.

Grundvoraussetzung für die Wahl der Klinik ist:

Rund um die Uhr steht fachlich qualifiziertes Personal bereit, das organisatorisch eine Akutsituation kompetent beherrschen kann.

In vielen Kliniken wird eine Schwangerschaft in die Nähe einer Krankheit gerückt und die Schwangere, auf dem Rücken liegend, zur Statistin degradiert. Wünsche, Einwände und Forderungen der Gebärenden bleiben meist ungehört.

Die BIG stellt 10 Forderungen an Geburtskliniken.
Fragen Sie Ihr Krankenhaus, wie viele es davon erfüllen kann.
1. Keine Geburt nach Dienstplan
2. Eine Hebamme für eine Geburt
3. Kompetenter Arzt (24 Std., d.h.: auf Station - nicht rufbereit)
4. OP-Team einsatzbereit auf Station Risiko - Frühchen - Versorgung (Geburten vor der 35. SSW)
5. Regionalisierung in Zentren, bei denen alle Voraussetzungen ab Punkt 6 vorhanden sind.
(Anm.: Zwar ist in diesen Kliniken die apparative Ausstattung besser - eine Garantie für die wichtigen personellen Voraussetzungen im Pkt. 3 ist dies nicht!)
6. Neugeborenen-Intensivstation, mindestens neonatales Transportsystem
7. Speziell ausgebildete Ärzte und Schwestern
8. Reanimation durch Neonatologen
9. Kooperation mit Kardiologen und Chirurgen
10. Entwicklungsneurologisches Nachuntersuchungsprogramm

Sinngemäß hat der BGH in einer Entscheidung vom Februar 1993 (NJW 93 2372) folgenden Leitsatz aufgestellt:

Bestehen deutliche Anzeichen dafür, daß eine Situation eintreten kann, in der eine normale Entbindung kaum noch in Betracht kommt, sondern auch ein Kaiserschnitt notwendig werden könnte, muß der Arzt über die unterschiedlichen Risiken und Konsequenzen aufklären und die Entscheidung der Schwangeren zu einem Zeitpunkt einholen, in dem ihr Zustand eine Besprechung und Entscheidung noch möglich macht.

Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e.V.  |  big-stadthagen@t-online.de