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Daraus ist eine Vereinsbroschüre entstanden, die sich der juristisch-medizinischen Auseinandersetzung widmet.
Diese Ausarbeitung setzt sich mit den Schwachstellen im Geburtsmanagement
auseinander und kann ein Wegweiser für jene sein, die dem Verdacht nachgehen
wollen, ob bei der Geburt seitens der Geburtshelfer Fehler gemacht wurden. Sie erläutert die rechtlichen Möglichkeiten und eventuelle Konsequenzen.
Es kommt uns nicht darauf an, Verantwortliche zu suchen und an den Pranger zu stellen.
Vielmehr wollen wir versuchen, den Nachteil, den die Familien durch das behinderte Kind
haben, zu mildern.
Dies kann zunächst eine finanzielle Bezifferung des durch die Behinderung
bedingten Mehraufwands bei der Haushaltsführung sein. Dies kann auch der Ausgleich
von zusätzlichen Kosten bei Neu- und Umbauten sein.
Kostenaufwendig ist aber in erster Linie die Therapie des Kindes.
Als erste Schritte zur Klärung des Sachverhalts sollten Sie erstens ein
Gedächtnisprotokoll der Geburt erstellen und zweitens die
Krankenunterlagen aus der Geburtsklinik und der Kinderklinik (evtl. Frühchenstation) anfordern
Fragen Sie uns, wie es dann weitergehen soll! .... und werden Sie Mitglied in der BIG e.V.
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